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	<title>Kommentare für Klarspüler</title>
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	<description>Das! Meinungsmittel</description>
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		<title>Kommentar zu Das Märchen vom selbstverschuldeten Stress von Götz Kluge</title>
		<link>http://klarspueler.com/das-maerchen-vom-selbstverschuldeten-stress/#comment-506</link>
		<dc:creator><![CDATA[Götz Kluge]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Aug 2014 15:29:13 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Danke, gerne geschehen. -- Noch ein Hinweis: Bei meinem Kommentar oben hatte ich den Kampf mit dem Texteditor verloren. Damit es keine Mißverständnisse gibt: Es ging um einen überraschend mutigen Text der bayerischen Gewerbeaufsicht im Web. Leider hat der Mut die Bayern dann später verlassen. Jetzt trauen sie sich nicht mehr, den Unternehmen im Web Zielvereinbarungen aunzkündigen. Den Text habe ich nocheinmal unter der gestrichelten Linie zitiert:

---------------------------------------------------------------------------------

Arbeitspsychologie

In der heutigen Arbeitswelt spielen psychische Belastungen eine immer größere Rolle. Angst vor Arbeitsplatzverlust, hoher Zeitdruck, Zunahme der Arbeitsmenge, Informationsmangel- oder Informationsüberflutung, Kommunikationsbarrieren, geringe Qualifizierungsmöglichkeiten oder zu wenig Handlungsspielraum können Kopfschmerzen, Lustlosigkeit, “Ausgebranntsein”, Schlafstörungen oder Erkrankungen verursachen.

Psychische Fehlbelastungen lassen sich vermeiden. Die bayerische Gewerbeaufsicht überprüft die Betriebe und legt die Abhilfemöglichkeiten in einer Zielvereinbarung fest.

In Fällen von Bournout, Mobbing, Gewalt am Arbeitsplatz oder posttraumatischer Belastungsstörung führt die Gewerbeaufsicht keine Konfliktberatungen durch. Sind keine Verstöße im arbeitsschutzrechtlichen Sinne festzustellen, so wird auf externe Berater und Beratungsstellen oder auf das Präventionsnetzwerk verwiesen.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Danke, gerne geschehen. &#8212; Noch ein Hinweis: Bei meinem Kommentar oben hatte ich den Kampf mit dem Texteditor verloren. Damit es keine Mißverständnisse gibt: Es ging um einen überraschend mutigen Text der bayerischen Gewerbeaufsicht im Web. Leider hat der Mut die Bayern dann später verlassen. Jetzt trauen sie sich nicht mehr, den Unternehmen im Web Zielvereinbarungen aunzkündigen. Den Text habe ich nocheinmal unter der gestrichelten Linie zitiert:</p>
<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;</p>
<p>Arbeitspsychologie</p>
<p>In der heutigen Arbeitswelt spielen psychische Belastungen eine immer größere Rolle. Angst vor Arbeitsplatzverlust, hoher Zeitdruck, Zunahme der Arbeitsmenge, Informationsmangel- oder Informationsüberflutung, Kommunikationsbarrieren, geringe Qualifizierungsmöglichkeiten oder zu wenig Handlungsspielraum können Kopfschmerzen, Lustlosigkeit, “Ausgebranntsein”, Schlafstörungen oder Erkrankungen verursachen.</p>
<p>Psychische Fehlbelastungen lassen sich vermeiden. Die bayerische Gewerbeaufsicht überprüft die Betriebe und legt die Abhilfemöglichkeiten in einer Zielvereinbarung fest.</p>
<p>In Fällen von Bournout, Mobbing, Gewalt am Arbeitsplatz oder posttraumatischer Belastungsstörung führt die Gewerbeaufsicht keine Konfliktberatungen durch. Sind keine Verstöße im arbeitsschutzrechtlichen Sinne festzustellen, so wird auf externe Berater und Beratungsstellen oder auf das Präventionsnetzwerk verwiesen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Kommentar zu Das Märchen vom selbstverschuldeten Stress von admin</title>
		<link>http://klarspueler.com/das-maerchen-vom-selbstverschuldeten-stress/#comment-505</link>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Aug 2014 07:49:59 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Auch hier danke für die Zusatzinfos.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auch hier danke für die Zusatzinfos.</p>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Das Märchen vom selbstverschuldeten Stress von admin</title>
		<link>http://klarspueler.com/das-maerchen-vom-selbstverschuldeten-stress/#comment-504</link>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Aug 2014 07:48:31 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Herzlichen Dank für die Hintergrundinformationen. 
Mit dem letzten Satz haben Sie, lieber Getz Kluge vollkommen Recht. Und dies war vor allem die Triebfeder des Artikels.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Herzlichen Dank für die Hintergrundinformationen.<br />
Mit dem letzten Satz haben Sie, lieber Getz Kluge vollkommen Recht. Und dies war vor allem die Triebfeder des Artikels.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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		<title>Kommentar zu Das Märchen vom selbstverschuldeten Stress von Götz Kluge</title>
		<link>http://klarspueler.com/das-maerchen-vom-selbstverschuldeten-stress/#comment-500</link>
		<dc:creator><![CDATA[Götz Kluge]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Aug 2014 06:49:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://klarspueler.com/?p=1473#comment-500</guid>
		<description><![CDATA[Der Kommentar &quot;Das Märchen vom selbstverschuldeten Stress&quot; aus der Linksfraktion ist ja auch eine Reaktion auf einen SPIEGEL-Artikel vom 11.8.2014. Darin stand u.A.: &lt;cite&gt;Die Bundesregierung will zunächst ein Gutachten zum Thema Stress abwarten, das derzeit von Arbeitsschützern erstellt wird.&lt;/cite&gt;

Grundlage ist hier der schwarz-rote Koalitionsvertrag. Dort wird so getan, als ob das Thema der arbeitsbedingten psychischen Belastungen noch erforscht werden müsste, bevor etwas unternommen werden kann. Natürlich kann und muss weitergeforscht werden. Aber Die Grundlagen sind doch längst bekannt!

Zu den wichtigsten Gründen zählt nicht fehlende Forschung, sondern der Widerstand vieler Arbeitgeber richtet sich gegen eine prozesshafte und transparente Erfassung und Bewertung arbeitsbedingter psychischer Belastung. Denn dazu  gehört, dass im Arbeitsschutz nicht die Mitarbeiter, sondern deren Arbeitsbedingungen auf die Couch kommen. Hier geht es (im Unterschied zum traditionellen technischen Arbeitsschutz) also um Führungsfragen, denen sich wohl nicht jeder Arbeitgeber so gerne stellen möchte.

Nicht fehlendes Wissen, sondern das tatenlose Zusehen überforderter Gewerbeaufsichten gehört ebenfalls zu den wesentlichen Gründe dafür, dass Unternehmen seit 1996 ziemlich locker gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen konnten. Angesichts des lässigen Umgangs mit dem Arbeitsschutzgesetz könnte man eigentlich sagen, dass die Anarchisten weniger bei den Linken sitzen, sondern in den Führungsetagen. Nicht erst seit einer Klarstellung Ende 2013, sondern seit dem Inkraftreten des Gesetzes haben die Arbeitgeber nämlich generell in mitbestimmter Weise Fehlbelastungen zu mindern, egal zu welcher Erkrankung das führen wird. Darum galt die Pflicht der Arbeitgeber natürlich auch für psychische Fehlbelastungen. Die behördliche Aufsicht hat sich darum kaum gekümmert, dass das Arbeitsschutzgesetzt in diesem Punkt von der großen Mehrheit der Arbeitgeber einfach ignoriert wurde.

Ein Beispiel für die Zurückhaltung (um es freundlich auszudrücken) der Gewerbeaufsicht kommt aus Bayern. Noch mutig schrieb diese behördliche Aufsicht im Web (2011-07-13):&lt;cite&gt;Arbeitspsychologie

In der heutigen Arbeitswelt spielen psychische Belastungen eine immer größere Rolle. Angst vor Arbeitsplatzverlust, hoher Zeitdruck, Zunahme der Arbeitsmenge, Informationsmangel- oder Informationsüberflutung, Kommunikationsbarrieren, geringe Qualifizierungsmöglichkeiten oder zu wenig Handlungsspielraum können Kopfschmerzen, Lustlosigkeit, “Ausgebranntsein”, Schlafstörungen oder Erkrankungen verursachen.

Psychische Fehlbelastungen lassen sich vermeiden. Die bayerische Gewerbeaufsicht überprüft die Betriebe und legt die Abhilfemöglichkeiten in einer Zielvereinbarung fest.

In Fällen von Bournout, Mobbing, Gewalt am Arbeitsplatz oder posttraumatischer Belastungsstörung führt die Gewerbeaufsicht keine Konfliktberatungen durch. Sind keine Verstöße im arbeitsschutzrechtlichen Sinne festzustellen, so wird auf externe Berater und Beratungsstellen oder auf das Präventionsnetzwerk verwiesen.&lt;/cite&gt;

Zielvereinbarungen? Die trauten sich was. Das war dann der Pokitik dann vielleicht doch zu mutig. Später hat die Gewerbeaufsicht gekniffen und traute sich nicht einmal mehr, Abhilfemöglichkeiten in einer Zielvereinbarung fest festzulegen. Die entsprechende Seite im Web ist weg.

Ursula von der Leyen (noch als Arbeitsministeren) in einem SZ-interview (2012-07-20, S. 5): &lt;cite&gt;Wir haben ein strenges Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitgeber verpflichtet, auch den psychischen Arbeitsschutz ernst zu nehmen.&lt;/cite&gt;Das ist ein schlechter Witz. Im Jahr 2012 wurde im Bundestag klar, dass 80% der Unternehmen in ihre Gewerbebeurteilungen psychische Belastungen noch immer nicht in die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter einbezogen hatten. Kein einziges Unternehmen wurde streng bestraft.

Es gibt kein Wissendefizit, sondern ein Vollzugsdefizit, dass es so in einem Rechtsstaat nicht geben dürfte.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kommentar &#8220;Das Märchen vom selbstverschuldeten Stress&#8221; aus der Linksfraktion ist ja auch eine Reaktion auf einen SPIEGEL-Artikel vom 11.8.2014. Darin stand u.A.: <cite>Die Bundesregierung will zunächst ein Gutachten zum Thema Stress abwarten, das derzeit von Arbeitsschützern erstellt wird.</cite></p>
<p>Grundlage ist hier der schwarz-rote Koalitionsvertrag. Dort wird so getan, als ob das Thema der arbeitsbedingten psychischen Belastungen noch erforscht werden müsste, bevor etwas unternommen werden kann. Natürlich kann und muss weitergeforscht werden. Aber Die Grundlagen sind doch längst bekannt!</p>
<p>Zu den wichtigsten Gründen zählt nicht fehlende Forschung, sondern der Widerstand vieler Arbeitgeber richtet sich gegen eine prozesshafte und transparente Erfassung und Bewertung arbeitsbedingter psychischer Belastung. Denn dazu  gehört, dass im Arbeitsschutz nicht die Mitarbeiter, sondern deren Arbeitsbedingungen auf die Couch kommen. Hier geht es (im Unterschied zum traditionellen technischen Arbeitsschutz) also um Führungsfragen, denen sich wohl nicht jeder Arbeitgeber so gerne stellen möchte.</p>
<p>Nicht fehlendes Wissen, sondern das tatenlose Zusehen überforderter Gewerbeaufsichten gehört ebenfalls zu den wesentlichen Gründe dafür, dass Unternehmen seit 1996 ziemlich locker gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen konnten. Angesichts des lässigen Umgangs mit dem Arbeitsschutzgesetz könnte man eigentlich sagen, dass die Anarchisten weniger bei den Linken sitzen, sondern in den Führungsetagen. Nicht erst seit einer Klarstellung Ende 2013, sondern seit dem Inkraftreten des Gesetzes haben die Arbeitgeber nämlich generell in mitbestimmter Weise Fehlbelastungen zu mindern, egal zu welcher Erkrankung das führen wird. Darum galt die Pflicht der Arbeitgeber natürlich auch für psychische Fehlbelastungen. Die behördliche Aufsicht hat sich darum kaum gekümmert, dass das Arbeitsschutzgesetzt in diesem Punkt von der großen Mehrheit der Arbeitgeber einfach ignoriert wurde.</p>
<p>Ein Beispiel für die Zurückhaltung (um es freundlich auszudrücken) der Gewerbeaufsicht kommt aus Bayern. Noch mutig schrieb diese behördliche Aufsicht im Web (2011-07-13):<cite>Arbeitspsychologie</p>
<p>In der heutigen Arbeitswelt spielen psychische Belastungen eine immer größere Rolle. Angst vor Arbeitsplatzverlust, hoher Zeitdruck, Zunahme der Arbeitsmenge, Informationsmangel- oder Informationsüberflutung, Kommunikationsbarrieren, geringe Qualifizierungsmöglichkeiten oder zu wenig Handlungsspielraum können Kopfschmerzen, Lustlosigkeit, “Ausgebranntsein”, Schlafstörungen oder Erkrankungen verursachen.</p>
<p>Psychische Fehlbelastungen lassen sich vermeiden. Die bayerische Gewerbeaufsicht überprüft die Betriebe und legt die Abhilfemöglichkeiten in einer Zielvereinbarung fest.</p>
<p>In Fällen von Bournout, Mobbing, Gewalt am Arbeitsplatz oder posttraumatischer Belastungsstörung führt die Gewerbeaufsicht keine Konfliktberatungen durch. Sind keine Verstöße im arbeitsschutzrechtlichen Sinne festzustellen, so wird auf externe Berater und Beratungsstellen oder auf das Präventionsnetzwerk verwiesen.</cite></p>
<p>Zielvereinbarungen? Die trauten sich was. Das war dann der Pokitik dann vielleicht doch zu mutig. Später hat die Gewerbeaufsicht gekniffen und traute sich nicht einmal mehr, Abhilfemöglichkeiten in einer Zielvereinbarung fest festzulegen. Die entsprechende Seite im Web ist weg.</p>
<p>Ursula von der Leyen (noch als Arbeitsministeren) in einem SZ-interview (2012-07-20, S. 5): <cite>Wir haben ein strenges Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitgeber verpflichtet, auch den psychischen Arbeitsschutz ernst zu nehmen.</cite>Das ist ein schlechter Witz. Im Jahr 2012 wurde im Bundestag klar, dass 80% der Unternehmen in ihre Gewerbebeurteilungen psychische Belastungen noch immer nicht in die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter einbezogen hatten. Kein einziges Unternehmen wurde streng bestraft.</p>
<p>Es gibt kein Wissendefizit, sondern ein Vollzugsdefizit, dass es so in einem Rechtsstaat nicht geben dürfte.</p>
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		<title>Kommentar zu Das Märchen vom selbstverschuldeten Stress von Götz Kluge</title>
		<link>http://klarspueler.com/das-maerchen-vom-selbstverschuldeten-stress/#comment-499</link>
		<dc:creator><![CDATA[Götz Kluge]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 Aug 2014 12:02:46 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Frank Patalogs These vom selbstgeschaffenen Stress taucht hier und da doch immer wieder auf.

Da waren selbst die Arbeitgeber im Jahr 2000 schon weiter, auch wenn der Linksfraktion die &quot;Die Sache mit der psychischen Belastung, Eine praxisnahe Handlungshilfe für Unternehmen in Leistung und Lohn&quot; (Zeitschrift für Arbeitswissenschaft, Nr. 367/368/369/370, April 2000) von A. Hofmann und K.- J. Keller (Arbeitgeberverband Metall NRW) und R. Neuhaus (vom arbeitgebernahen Institut für angewandte Arbeitswissenschaft) wohl nicht in allen Punkten gefallen wird.

Heute ist Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) mit &quot;Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, Besonderer Schwerpunkt: psychische Belastung, Ein Praxisleitfaden für Arbeitgeber&quot; (August 2013)  noch weiter. Es gibt auch hier sicherlich Punkte, mit denen die Linksfraktion nicht einververstanden ist, aber der Praxisleitfaden der BDA hat sich z.B. in der Betriebsratsarbeit als Ausgangspunkt für mitbestimmt gestaltete Verfahren zur Beurteilung psychischer Belastungen bewährt. Man kann damit gleich zur Sache kommen ohne z.B. Gewerkschaftsallergien des Arbeitgebers überwinden zu müssen. In der Diskussion um Arbeitsstress passt der Leitfaden allerdings nicht so gut in das Erklärungsmodell der Ignoranten.

Meine Position zur “Antistressverordnung”: Es ist richtig, eine Antistressverordnung zu fordern. Das Thema der psychischen Belastungen und Fehlbelastungen wurde jahrelang verschleppt. Wahrscheilich brauchen wir die Drohung mit dem Verordnungsknüppel, um dann hoffentlich doch irgendwann einmal auf bessere Ideen zu kommen, z.B. eine Stärkung der Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretungen im Arbeitsschutz insbesondere durch Aufbau von Kompetenz und Auditfähigkeit (ISO 19011). Hier haben nämlich nicht nur die Arbeitgeber, sondern insbesondere auch die Betriebs- und Personalräte noch Hausaufgaben zu erledigen, die lieber einzelne Mitarbeiter fürsorglich beraten, anstatt sich mit der Komplexität des ganzheitlichen Arbeitsschutzes auseinanderzusetzen. Die Ansichten von Frank Patalog findet man leider zu oft noch bei den Arbeitnehmern und ihren Vertretern selbst.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Frank Patalogs These vom selbstgeschaffenen Stress taucht hier und da doch immer wieder auf.</p>
<p>Da waren selbst die Arbeitgeber im Jahr 2000 schon weiter, auch wenn der Linksfraktion die &#8220;Die Sache mit der psychischen Belastung, Eine praxisnahe Handlungshilfe für Unternehmen in Leistung und Lohn&#8221; (Zeitschrift für Arbeitswissenschaft, Nr. 367/368/369/370, April 2000) von A. Hofmann und K.- J. Keller (Arbeitgeberverband Metall NRW) und R. Neuhaus (vom arbeitgebernahen Institut für angewandte Arbeitswissenschaft) wohl nicht in allen Punkten gefallen wird.</p>
<p>Heute ist Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) mit &#8220;Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, Besonderer Schwerpunkt: psychische Belastung, Ein Praxisleitfaden für Arbeitgeber&#8221; (August 2013)  noch weiter. Es gibt auch hier sicherlich Punkte, mit denen die Linksfraktion nicht einververstanden ist, aber der Praxisleitfaden der BDA hat sich z.B. in der Betriebsratsarbeit als Ausgangspunkt für mitbestimmt gestaltete Verfahren zur Beurteilung psychischer Belastungen bewährt. Man kann damit gleich zur Sache kommen ohne z.B. Gewerkschaftsallergien des Arbeitgebers überwinden zu müssen. In der Diskussion um Arbeitsstress passt der Leitfaden allerdings nicht so gut in das Erklärungsmodell der Ignoranten.</p>
<p>Meine Position zur “Antistressverordnung”: Es ist richtig, eine Antistressverordnung zu fordern. Das Thema der psychischen Belastungen und Fehlbelastungen wurde jahrelang verschleppt. Wahrscheilich brauchen wir die Drohung mit dem Verordnungsknüppel, um dann hoffentlich doch irgendwann einmal auf bessere Ideen zu kommen, z.B. eine Stärkung der Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretungen im Arbeitsschutz insbesondere durch Aufbau von Kompetenz und Auditfähigkeit (ISO 19011). Hier haben nämlich nicht nur die Arbeitgeber, sondern insbesondere auch die Betriebs- und Personalräte noch Hausaufgaben zu erledigen, die lieber einzelne Mitarbeiter fürsorglich beraten, anstatt sich mit der Komplexität des ganzheitlichen Arbeitsschutzes auseinanderzusetzen. Die Ansichten von Frank Patalog findet man leider zu oft noch bei den Arbeitnehmern und ihren Vertretern selbst.</p>
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