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	<title>Klarspüler &#187; Juristen</title>
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	<description>Das! Meinungsmittel</description>
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		<title>Auf die Plätze, fertig &#8230; Wurst!</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Mar 2014 05:44:07 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Nein, der Prozess gegen Uli Hoeneß hat noch nicht angefangen. Er geht erst heute los. Deshalb muss ja bereits einen Tag vorher mit den Spekulationen begonnen werden. Damit der Prozess mit der notwendigen Emotionalität aufgeladen und Otto Normalwutbürger schon mal vorgegaukelt wird, dass kleinste Nebensächlichkeiten, von der Gangart des Staatsanwalts bis zur Farbe der Sitzreihen [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Nein, der Prozess gegen Uli Hoeneß hat noch nicht angefangen. Er geht erst heute los. Deshalb muss ja bereits einen Tag vorher mit den Spekulationen begonnen werden. Damit der Prozess mit der notwendigen Emotionalität aufgeladen und Otto Normalwutbürger schon mal vorgegaukelt wird, dass kleinste Nebensächlichkeiten, von der Gangart des Staatsanwalts bis zur Farbe der Sitzreihen im Gerichtssaal, irgendeinen Einfluss auf den Ausgang der Verhandlung haben könnten. Spekulationsobjekt in diesem <a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/hoeness-prozess-richter-heindl-und-verteidiger-feigen-im-portraet-a-957345.html">Artikel</a> ist der vorsitzende Richter im Hoeneß-Prozess Rupert Heindl, der den Artikel hoffentlich nicht gelesen hat.<span id="more-996"></span></p>
<p>Ein wenig küchenpsychologische Kommunikationstheorie vorab: werden Selbstverständlichkeiten betont, rücken sie automatisch in den Fokus des Interesse und können zu Diskussionsobjekten werden, obwohl es nichts daran zu diskutieren gibt. Am Ende ist die Selbstverständlichkeit dahin und die Spekulation hat sich breit gemacht. Gut zu beobachten ist es in dem angesprochenen Artikel von Gisela Friedrichsen.</p>
<p>Gleich zu Beginn wird betont, dass Rupert Heindl ein Richter sei, der ohne Ansehen der Person urteile (Selbstverständlichkeitsbetonung). Das mit dem Ansehen sei sogar wörtlich zu nehmen, da er angeblich die Angeklagten noch nicht einmal ansähe, sich überhaupt nicht für deren Motive und Lebensläufe interessiere, sondern nur nach Aktenlage urteile (Fokus des Interesses wird ausgerichtet). Die Korrektheit des Richters gehe sogar soweit, dass er kategorisch mögliche Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausschließe. Dies sei auf seine Erfahrung zurückzuführen, dass drei Urteile seiner Strafkammer vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurden (Fokus des Interesses ist geschärft). Und nun zu den spannenden Fragen &#8211; neben <a href="http://www.tagesschau.de/inland/hoeness216.html">diesen</a> hier &#8211; , die sich daraus ergeben: &#8220;Was bedeutet das für die Verteidigung des Bayern-Präsidenten?&#8221; und &#8220;Welche Chancen hat in dieser Konstellation ein Angeklagter, der von dem Frankfurter Anwalt Hanns W. Feigen verteidigt wird?&#8221; (Spekulationsphase ist eröffnet).</p>
<p>An dieser Stelle werden zwei Dinge verwurschtelt, die nichts miteinander zu tun haben, durch die Spekulation jedoch in eine Beziehung gebracht werden: die Korrektheit des zuständigen Richters und die Schlitzohrigkeit des Verteidigers. Letzterer zählt zu seinem illusteren Mandantenkreis z.B. einen Klaus Zumwinkel, den er bei dessen Prozess nur deswegen rausgehauen hat, weil er das <em>Ansehen</em> der Person Zumwinkel durch seine &#8220;Lebensleistung&#8221; mit ins Spiel brachte und die positiv angerechnet wurde. Auch weil der BGH in einer Entscheidung einmal festgelegt hat, dass es bei Steuerhinterziehung Bewährung geben kann, wenn sich der Täter &#8220;im Wesentlichen steuerehrlich verhalten&#8221;, also dem Staat nur einen &#8220;verhältnismäßig geringen Teil&#8221; seiner Steuerschuld vorenthalten habe. Lebensleistung eben.</p>
<p>Und nun? Ist Rupert Haindl also irgendwie seltsam, weil ihm nachgesagt wird, dass ihm die Lebensleistung einer Person nicht interessiert. Macht er seinen Job dadurch besser? Schlechter? Fairer? Unfairer? War der Ausgangspunkt dieses Artikels nicht eine Selbstverständlichkeit, von der man ausging ihre Anwendung sei richtig und nicht zu hinterfragen?</p>
<p>Stellen wir uns schon mal darauf ein, dass solche Spekulaionsschlachten in den nächsten Tagen und Wochen von vielen Seiten auf uns einprasseln werden. Und hoffen ganz fest, dass sie am Ende keinen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben werden!</p>
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		<title>Der Fehler im System</title>
		<link>http://klarspueler.com/der-fehler-im-system/</link>
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		<pubDate>Wed, 19 Feb 2014 10:51:07 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[strafrechtliche Relevanz]]></category>

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		<description><![CDATA[Letzte Woche verkündete die Staatsanwaltschaft Duisburg nach mehr als dreijähriger Ermittlungsarbeit im Fall der Love-Parade Katastrophe, nun Anklage gegen sechs städtische sowie vier Mitarbeiter des Veranstalters zu erheben. Gegen den ehemaligen Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland und den Geschäftsführer der Veranstalterfirma Lopavent Rainer Schaller, die viele gerne auf der Anklagebank gesehen hätten, wird hingegen keine Anklage [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Letzte Woche verkündete die Staatsanwaltschaft Duisburg nach mehr als dreijähriger Ermittlungsarbeit im Fall der Love-Parade Katastrophe, nun <a href="http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/loveparade-in-duisburg-staatsanwaltschaft-klagt-zehn-menschen-an-aid-1.4029661">Anklage gegen sechs städtische sowie vier Mitarbeiter des Veranstalters zu erheben</a>. Gegen den ehemaligen Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland und den Geschäftsführer der Veranstalterfirma Lopavent Rainer Schaller, die viele gerne auf der Anklagebank gesehen hätten, wird hingegen keine Anklage erhoben. Das ist vielleicht moralisch gesehen schlimm. Strafrechtlich jedoch logisch und richtig. Ermöglicht wird dies jedoch nur durch einen bitteren Fehler im System. <span id="more-855"></span></p>
<p>Dieser Fehler liegt nicht im Justizsystem. Das funktioniert so wie es funktionieren soll, indem es nur nach strafrechtlicher Schuld sucht. Deshalb ist es vollkommen richtig die Personen anzuklagen, die auf Veranstalter- und städtischer Seite mit der Planung und Durchführung betraut waren und sich durch Unterschriften unter Genehmigungen verantwortlich gezeichnet haben.</p>
<p>In einem WDR2 Radiobeitrag aus der vergangenen Woche greift der Journalist Paul Elmar Jöris ebenfalls diesen Aspekt auf und betont, dass die Justiz Arroganz und Überheblichkeit nicht bestrafen kann, da diese keine strafrechtlichen Tatbestände sind. Dabei geht er noch einen Schritt weiter und führt aus, wie die nun auf der Anklagebank sitzenden Führungskräfte des Mittelmanagements sich hätten verhalten sollen, um später einer Anklage zu entgehen: ihren Vorgesetzten widersprechen und die Unterschrift unter die Genehmigungen, die sie jetzt belasten, verweigern. Also, Widerstand innerhalb der Hierarchie leisten.</p>
<p>Auch das hört sich irgendwie logisch und richtig an, kann aber nicht funktionieren, aufgrund des Fehlers im System hierarchischer Gliederung. Dieses ist ja nicht nur ein abstraktes System der Über- und Unterordnung, sondern lässt stets Macht und Zwang in das Beziehungsgeflecht einfließen. Und mit diesen beiden Begriffen ist immer ein bestimmtes Verhalten verbunden, das in der Hierarchie eingefordert wird: Gehorsam &#8211; damit Hierarchie und später auch der eigene Aufstieg gelingen können. Ein Aushebeln der hierarchischen Gliederung ist nicht vorgesehen. Niemals. Und genau das ist der Fehler. Denn Hierarchie muss Grenzen haben.</p>
<p>Spätestens da, wo das Ausführen einer Anordnung gegen ethische oder moralische Grundsätze verstößt bzw. sogar strafrechtliche Konsequenzen hat, muss die Möglichkeit existieren, dass der Untergeordnete das Recht hat &#8211; nicht unbedingt die Pflicht, da es ja immer noch seine Entscheidung ist, es trotzdem zu tun &#8211; zu verweigern, ohne dafür mit Konsequenzen belangt zu werden. Durch diese Verweigerung müsste dann die Verantwortung für die Handlung auf die nächst höhere Ebene übergehen, die sich so nicht mehr nur auf ihre politisch-moralische Verantwortung zurückziehen könnte.</p>
<p>Doch dieser Seitenausgang aus der Zwanghaftigkeit ist der hierarchischen Gliederung unbekannt, sie kennt nur den Gehorsam. Verweigerung ist gleichbedeutend mit Bestrafung, da es Verweigerung nicht geben kann. Letztlich wird dadurch nur offenbar, dass dieses System eine bittere offene Flanke hat: es schert sich nicht um die negativen Konsequenzen einer falschen hierarchischen Anordnung und geht somit in ihrer Logik an der Realität und den Menschen vorbei.</p>
<p>Achsel zuckend zurücklassen sollte uns diese Tatsache jedoch nicht, eher ermutigen es zu verändern, denn es ist nur ein soziales Konstrukt, kein Naturgesetz!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>NSU &#8211; die nicht stattfindende Untersuchung</title>
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		<pubDate>Sun, 05 May 2013 10:09:45 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Helmut Schmidt]]></category>
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		<description><![CDATA[Da gibt es ja dieses Sprichwort: &#8220;When in Rome, do as the Romans do&#8221;, was schlicht und ergreifend meint, dass man sich einer fremden Kultur am besten anpasst, indem man sich so verhält wie die anderen. In Deutschland sagt man gerne kurz und knapp: andere Länder, andere Sitten. Ob damit wirklich das gleiche gemeint ist, [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Da gibt es ja dieses Sprichwort: &#8220;<em>When in Rome, do as the Romans do&#8221;</em>, was schlicht und ergreifend meint, dass man sich einer fremden Kultur am besten anpasst, indem man sich so verhält wie die anderen. In Deutschland sagt man gerne kurz und knapp: andere Länder, andere Sitten. Ob damit wirklich das gleiche gemeint ist, sei mal dahingestellt.</p>
<p>Leider gilt ebenfalls: was in einem Bereich klappt muss nicht unbedingt in anderen Zusammenhängen funktionieren. Manchmal ist es sogar fatal. Zum Beispiel, wenn man den Sinngehalt des obigen Zitats auf den NSU-Prozess anwendet. Unglücklicherweise ist genau das passiert.<span id="more-243"></span></p>
<p>Wie kaum eine andere Abkürzung steht NSU für &#8211; genau: die spatzenhirnige Verkörperung eines fehlgeleiteten Lebens voller Hass und Sinnlosigkeit, aber noch viel mehr für die ganze Palette der Begriffe, die Behördenversagen auf ganzer Linie beschreibt.</p>
<p>Aber wenigstens wird jetzt einer Hauptverantwortlichen und einigen Helfern der Prozess gemacht. Wollen wir&#8217;s mal hoffen. Denn leider hat auch die Justiz im Vorfeld des Prozesses den oben zitierten Satz zu ihrem Leitmotiv erklärt: <em>when conducting a lawsuit, do as BKA, LKA and all the others investigated.</em> Wie anders lassen sich die unwürdigen Peinlichkeiten erklären, die im Zusammenhang mit dem Akkreditierungsverfahren der Presse abliefen?</p>
<p>Da hilft auch kein reflexartig beschworenes Beschwichtigungsargument: &#8220;man wird ja wohl noch einen Fehler machen dürfen&#8221;. Nein! In diesem Fall nicht! Denn bei der Aufarbeitung, geschweige denn bei den Ermittlungen vorher, sind derart unglaubliche Fehler passiert, dass einem für die  Behörden dieser Republik nur noch Begriffe einfallen, die mit krummen, gelben Früchten in Verbindung gebracht werden.</p>
<p>Und jetzt auch noch dieses Akkreditierungsverfahren! Zuerst nach dem Windhund-Prinzip, wobei einige Hunde einige Minuten eher loslaufen durften als andere. Wäre bei einem Marathon nicht so schlimm, nur war es hier leider ein 100-Meter Sprint. Nach großem Gezeter und uneinsichtigen Verteidigungsbeschwörungen seitens der Verantwortlichen, dann doch ein &#8220;in die Schranken weisen&#8221; von ganz hoher Stelle. Wo es an Sensibilität mangelt, hilft eben nur die Keule der Hierarchie. Pfiffig wie die Justiz in diesem Fall ist: beim zweiten Versuch das Zufalls-Prinzip gewählt, damit auch keiner sagen kann, es hätte keine Chancengleichheit gegeben. Dumm nur, dass sie keinen Statistiker gefragt haben, der ihnen hätte sagen können, dass auch eine Zufallsauswahl bestimmten Regeln folgen muss. Und schon haben wir das nächste Gezeter, das eventuell vor einem Gericht ausgetragen wird.</p>
<p>Schön und gut. Nur bedauerlicherweise geht es hier um ein Verbrechen, das aufgeklärt werden muss, wo noch viele Fragen offen sind, wo Angehörige leiden und nicht um die Ausschöpfung sämtlicher juristischen Möglichkeiten, die einer Person oder Institution zur Verfügung stehen. Und da soll jetzt keiner mit dem Vorwurf um die Ecke kommen, Kritik am Gebaren der Justiz sei unangebracht, weil es ihre Unabhängigkeit gefährde und sei nur von höheren justizialen Stellen erlaubt. Immerhin hat sich die höchste Instanz der Bundesrepublik, der Zeus des Qualmolymps, ebenfalls in einem <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsu-prozess-helmut-schmidt-kritisiert-muenchner-richter-a-897825.html">Artikel</a> klar geäußert: &#8220;Eine mögliche Lösung wäre gewesen, die Verhandlung des Gerichts zu übertragen in einen zweiten und einen dritten Saal. Dazu sind aber offenbar unsere Richter nicht von sich aus schlau genug.&#8221;</p>
<p>Natürlich hat jeder auch gehört, dass es unter Juristen umstritten sei, ob dies in Deutschland erlaubt ist. Na und? Kein Grund es nicht zu machen, sondern einfach mal schlau zu handeln. Von sich aus und unter Wahrung der Sensibilität gegenüber den Angehörigen. Aber nicht unsere Justiz!</p>
<p>Die verbarrikadiert sich lieber hinter Regelungen, Zuständigkeiten, Auslegungen und übersieht zu gerne, dass es in einem Prozess nicht ausschließlich um Formalitäten geht. Es geht um Rechtsprechung. Dies hat immer etwas mit den inneren Befindlichkeiten von Personen zu tun. Und diese werden regelmäßig missachtet, wenn nur noch über Formalismen, Verfahren oder Regelungen gerungen wird.</p>
<p>Bleibt nur noch eine böse Frage: weshalb passiert so eine Pannenserie, wenn es um ein Verbrechen mit rechtsextremen Hintergrund geht?</p>
<p>Aber Sie werden doch wohl nichts unterstellen wollen?!! Falsch! Unterstellen kann man vieles, beweisen ist eine andere Sache. Und ich hoffe, dass hier nie jemand diese Unterstellung wird beweisen müssen.</p>
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		<title>Der Fall Uli H. und die kollektive Schuld der Gesellschaft</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Apr 2013 05:39:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Gerechtigkeitsschublade]]></category>
		<category><![CDATA[Charles de Montesqiueu]]></category>
		<category><![CDATA[Juristen]]></category>
		<category><![CDATA[Rudolf Mellinghof]]></category>
		<category><![CDATA[Uli Hoeneß]]></category>

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		<description><![CDATA[Geht&#8217;s noch? Welche kollektive Schuld hat denn bitte die Gesellschaft in der Steueraffäre um Uli Hoeneß auf sich geladen? Das wissen Sie nicht? Na, dann mal aufgepasst. Denn wie so häufig ist nichts so wie es scheint, weil ihrem Gerechtigkeitsempfinden schlicht und ergreifend etwas vorgegaukelt wird. Es ist ein bisschen so wie in der Matrix-Trilogie, [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Geht&#8217;s noch? Welche kollektive Schuld hat denn bitte die Gesellschaft in der Steueraffäre um Uli Hoeneß auf sich geladen? Das wissen Sie nicht? Na, dann mal aufgepasst. Denn wie so häufig ist nichts so wie es scheint, weil ihrem Gerechtigkeitsempfinden schlicht und ergreifend etwas vorgegaukelt wird. Es ist ein bisschen so wie in der Matrix-Trilogie, nur dass Agent Smith dieses Mal kein Schutzprogramm einer gigantischen Computersimulation ist, sondern ein Jurist.<span id="more-224"></span></p>
<p>Preisfrage: als focus online am 20. April 2013 über die Steueraffäre um Uli Hoeneß berichtete, wer hat sich in diesem Zusammenhang strafbar gemacht? Blöde Frage werden Sie denken: Uli Hoeneß, weil er Steuern hinterzogen hat. Na, so einfach ist es jetzt nicht.</p>
<p>Klar, Uli Hoeneß hat gegen Gesetze verstoßen, aber gleichzeitig hat sich mit Bekanntwerden der Steueraffäre irgendein Finanzbeamter strafbar gemacht, weil er darüber geredet hat und somit das Steuergeheimnis des Bürgers Uli H. verletzt hat. Und das ist eine Straftat. Wer das behauptet? Rudolf Mellinghoff in einem <a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/oberster-steuerrichter-kritisiert-bekanntwerden-von-fall-hoeness-a-896570.html">Artikel auf spiegel online</a>. Und der muss es wissen. Immerhin ist er Jurist, war sogar mal Richter am Bundesverfassungsgericht und ist jetzt Präsident des Bundesfinanzhofs. So viel juristische Kompetenz müsste ihre Zweifel direkt in unjuristischen Schranken weisen.</p>
<p>Ja gut, werden Sie denken, aber&#8230;. nix aber! Denn hieraus erwächst die kollektive Schuld der Gesellschaft. Immerhin hat sie &#8211; die Gesellschaft, wir, Sie, ich &#8211; in weiteren Artikeln, Diskussionsrunden, Blogs, öffentlichen und privaten Diskussionen diese Straftat aufgegriffen und zu einer großangelegten Kampagne gegen das Opfer &#8211; Uli Hoeneß &#8211; ausgeweitet. All das, was seit einigen Wochen mit, um und über Uli Hoeneß passiert hat seinen Ursprung in einer Straftat, unter der er zu leiden hat. Und wir alle machen mit. Sind also kollektiv schuld.</p>
<p>Ja, aber war da nicht mal was mit Steuerhinterziehung seitens Uli Hoeneß, die jetzt verfolgt werden muss? Na ja, so einfach ist das jetzt nicht mehr, denn &#8211; wie Rudolf Mellinghoff weiter ausführt &#8211; ist nur das unverletzte Steuergeheimnis &#8221;eine notwendige Bedingung dafür, dass der Staat vom Bürger die umfassende Mitwirkung und Offenbarung aller wirtschaftlichen und privaten Verhältnisse verlangen darf. [...] Das gilt auch für Strafverfahren im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung.&#8221;</p>
<p>Moment mal: heißt das etwa, dass nur, weil jemand die Öffentlichkeit frühzeitig informiert hat, jetzt alles auf der Kippe steht, und nichts weiter passiert? Dass gar niemand mehr von Uli Hoeneß verlangen darf, seine wirtschaftlichen Verhältnisse komplett zu offenbaren?</p>
<p>Merken Sie etwas? Irgendwie hinterlässt diese Argumentation, so juristisch logisch sie auch sein mag, einen faden Beigeschmack und das eigene Gerechtigkeitsgefühl bekommt tierische Bauchschmerzen. Ist die eine Straftat auf einmal getilgt, weil danach angeblich eine weitere Straftat geschah? Zum Glück nicht, sonst hätte es ja niemals irgendwelche Prozesse in Sachen Steuerhinterziehung geben dürfen, von denen die Öffentlichkeit wusste. Gemeint ist in diesem Zusammenhang eher der Zeitpunkt, als die Tatsache an sich.</p>
<p>Dennoch ärgert so ein Kommentar wie der von Rudolf Mellinghoff, da er dem unjuristischen Leser den Eindruck vermittelt, dass das eigene Gerechtigkeitsempfinden in der Sache Uli H. falsch sei, weil es einen juristischen Aspekt der Sachlage nicht berücksichtigt hat.</p>
<p>In diesem Fall, wenn einen spitzwindiges Paragraphentum in die Schranken weißen will, empfehle ich die Erkenntnisse großer Persönlichkeiten der Weltgeschichte: &#8220;Etwas ist nicht Recht, weil es Gesetz ist, sondern es muss Gesetz sein, weil es recht ist.&#8221; Danke Montesquieu.</p>
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