Das Märchen vom selbstverschuldeten Stress

Aus einer Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag ging vor einigen Tagen hervor, dass 2012 die Zahl aller auf psychische Probleme und Verhaltensstörungen zurückgehenden Arbeitsunfähigkeitstage bei rund 61,5 Millionen lag. Ein Rückgang um 3 % im Vergleich zu 2011, ein Anstieg um 83% im Vergleich zu 2001. Na und? – werden Sie achselzuckend sagen und liegen mit dieser Problembeurteilung voll im Trend. Noch lange kein Grund die Pferde scheu zu machen, wie es Jutta Krellmann von der Linksfraktion mit einer “Anti-Stress-Verordnung” fordert. Denn leider dominiert in der Diskussion um Arbeitsstress immer noch das Erklärungsmodell der Ignoranten. Und das heißt: selber schuld!

Ein Musterbeispiel für die Logik dieses Erklärungsmodells liefert ein Kommentar von Frank Patalong. Am Anfang steht die lapidar-provokante Chef-Killerphrase, in der – nach alter sei-mal-ehrlich-Buddy-Manier – gefragt wird, wann denn der Chef das letzte Mal brüllend und Peitsche schwingend einen zur Schnecke gemacht hätte? Ehrlich geantwortet, Herr Patalong: seit der Abschaffung der Leibeigenschaft eher selten. Aber, es gibt nichts, womit ich nicht rechne.

Nach dieser ausbremsend-herunterspielenden Verbalgrätsche, wird dann direkt im eingestehend-erklärerischen Reflektierton der wahre Grund für Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz aus dem Hut gezaubert: man selbst. Macht Sinn! Schließlich ist man ja Schmied seines Glücks. Und wenn’s der Schmied eben nicht so gut kann, wird’s stressig.

Natürlich ist die Erklärung mit dem Schmied noch nicht ganz deutsch-tauglich. Denn für den deutschen Arbeitnehmer muss das Ganze noch mit etwas mehr Ethik- und Tugend-Hokus-Pokus angereichert werden. Was dann prompt folgt: so sind wir genau genommen selber schuld wegen der deutschen Arbeitsethik, die uns nötigt über die eigenen Grenzen zu gehen. Weil eben Fleiß und Leistungsbereitschaft zu unserem Wertekanon gehören und wir den genetischen Code von Arbeitsbienen in uns tragen, die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz als Erfüllung verstehen. Ach so! Und ich war davon ausgegangen, dass man irgendetwas ändern könnte. Aber wenn es in unserer Natur liegt, da kann man wohl nichts machen.

Aber weshalb denke ich denn überhaupt kritisch über diese Thematik nach? Wenn es mir doch in die Wiege gelegt wurde und ich eigentlich gar nicht anders kann. Vielleicht weil man soziale und psychische Phänomene gar nicht naturwissenschaftlich-deterministisch für alle Menschen vorerklären kann, Herr Patalong?

Einen Ausweg aus dem Dilemma bleibt der Artikel natürlich nicht schuldig und erreicht gleichsam den Gipfel der esoterischen Wagheit: sich mal öfter fragen, was wichtig für einen ist? Aha! Mal was ganz neues. Und was mache ich dann mit der Antwort? Oder ist die vielleicht gar nicht wichtig? Hauptsache man denkt ab und an mal darüber nach.

Offen gesprochen, habe ich keine Lust mehr auf diese Art von Diskussionsverzerrung. Wenn man über das Thema Arbeitsstress eine gesellschaftliche Diskussion anstoßen möchte, dann sollte dies mit dem Eingeständnis beginnen, dass wir oder die Gesellschaft oder die Arbeitswelt ein Problem haben. Nicht ich oder du oder der einzelne. Da mag dann auch ein Frank Patalong teilweise Recht haben, dass einzelne sich dabei selbst verausgaben, weil sie wie Arbeitsbienen agieren. Nur, diese empfinden den Arbeitsstress nicht als schlimm. Wer sich verausgabt und Stress aussetzt, weil er das so will, der fühlt sich erst einmal gut. Wichtig. Gebraucht. Unabkömmlich. Es geht aber um die anderen.

Um diejenigen, die im Büro nicht mehr mitkommen. Die abends nach Hause kommen und keine Lust mehr haben, noch irgendetwas zu unternehmen. Die antriebslos auf der Couch einschlafen. Sich immer müde fühlen. Deren Gedanken stets um die Arbeit kreisen, weil sie nicht abschalten können. Die ihren Frust mit nach Hause nehmen und an ihren Familien auslassen. Die sich vielleicht sogar am Wochenende zu Hause verkriechen. Denen die Arbeit das Privatleben schlicht vermiest.

Wenn wir uns auf diese Diskussion einlassen, dann werden irgendwann auch die richtigen Fragen gestellt und beantwortet: warum alle drei Jahre eine Umstrukturierung durch die Unternehmen fegt, obwohl die Berater selbst sagen, dass es fünf Jahre braucht, damit sich eine neue Struktur eingelebt hat? Weshalb neue Programme mit Power-Motto eingeführt werden, Entscheidungsträger diese wie wildgewordene Hühner propagieren und sich später doch nichts ändert? Warum Regelungen (auch gerne Policies genannt) niedergeschrieben und verbreitet werden, während man nur damit beschäftigt ist, für jeden einen Sonderfall zu kreieren? Warum Fachexperten komplizierte Sachverhalte analysieren, strukturieren und bewerten müssen, die dann von hierarchisch höhergestellten Personen vereinfacht, ihres Wirkungszusammenhanges beraubt dargestellt werden und sich am Ende alle wundern, weshalb etwas ganz anderes rausgekommen ist, als es Charts und Vier-Felder-Tabelle prognostiziert haben. Warum es selbstverständlich ist, seinen Web-Access abends zu Hause zu nutzen, um Emails zu versenden, die am nächsten Morgen schon eine Bearbeitung innerhalb weniger Minuten fordern?

Wenn wir irgendwann einmal dazu übergehen, diese Fragen anzusprechen und dafür eine Antwort zu finden, kommen wir dahinter, was der Grund für eine erhöhte psychische Belastung am Arbeitsplatz ist. Man selbst ist nicht immer der Grund. Aber stets der Betroffene.

5 thoughts on “Das Märchen vom selbstverschuldeten Stress

  1. Götz Kluge

    Der Kommentar “Das Märchen vom selbstverschuldeten Stress” aus der Linksfraktion ist ja auch eine Reaktion auf einen SPIEGEL-Artikel vom 11.8.2014. Darin stand u.A.: Die Bundesregierung will zunächst ein Gutachten zum Thema Stress abwarten, das derzeit von Arbeitsschützern erstellt wird.

    Grundlage ist hier der schwarz-rote Koalitionsvertrag. Dort wird so getan, als ob das Thema der arbeitsbedingten psychischen Belastungen noch erforscht werden müsste, bevor etwas unternommen werden kann. Natürlich kann und muss weitergeforscht werden. Aber Die Grundlagen sind doch längst bekannt!

    Zu den wichtigsten Gründen zählt nicht fehlende Forschung, sondern der Widerstand vieler Arbeitgeber richtet sich gegen eine prozesshafte und transparente Erfassung und Bewertung arbeitsbedingter psychischer Belastung. Denn dazu gehört, dass im Arbeitsschutz nicht die Mitarbeiter, sondern deren Arbeitsbedingungen auf die Couch kommen. Hier geht es (im Unterschied zum traditionellen technischen Arbeitsschutz) also um Führungsfragen, denen sich wohl nicht jeder Arbeitgeber so gerne stellen möchte.

    Nicht fehlendes Wissen, sondern das tatenlose Zusehen überforderter Gewerbeaufsichten gehört ebenfalls zu den wesentlichen Gründe dafür, dass Unternehmen seit 1996 ziemlich locker gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen konnten. Angesichts des lässigen Umgangs mit dem Arbeitsschutzgesetz könnte man eigentlich sagen, dass die Anarchisten weniger bei den Linken sitzen, sondern in den Führungsetagen. Nicht erst seit einer Klarstellung Ende 2013, sondern seit dem Inkraftreten des Gesetzes haben die Arbeitgeber nämlich generell in mitbestimmter Weise Fehlbelastungen zu mindern, egal zu welcher Erkrankung das führen wird. Darum galt die Pflicht der Arbeitgeber natürlich auch für psychische Fehlbelastungen. Die behördliche Aufsicht hat sich darum kaum gekümmert, dass das Arbeitsschutzgesetzt in diesem Punkt von der großen Mehrheit der Arbeitgeber einfach ignoriert wurde.

    Ein Beispiel für die Zurückhaltung (um es freundlich auszudrücken) der Gewerbeaufsicht kommt aus Bayern. Noch mutig schrieb diese behördliche Aufsicht im Web (2011-07-13):Arbeitspsychologie

    In der heutigen Arbeitswelt spielen psychische Belastungen eine immer größere Rolle. Angst vor Arbeitsplatzverlust, hoher Zeitdruck, Zunahme der Arbeitsmenge, Informationsmangel- oder Informationsüberflutung, Kommunikationsbarrieren, geringe Qualifizierungsmöglichkeiten oder zu wenig Handlungsspielraum können Kopfschmerzen, Lustlosigkeit, “Ausgebranntsein”, Schlafstörungen oder Erkrankungen verursachen.

    Psychische Fehlbelastungen lassen sich vermeiden. Die bayerische Gewerbeaufsicht überprüft die Betriebe und legt die Abhilfemöglichkeiten in einer Zielvereinbarung fest.

    In Fällen von Bournout, Mobbing, Gewalt am Arbeitsplatz oder posttraumatischer Belastungsstörung führt die Gewerbeaufsicht keine Konfliktberatungen durch. Sind keine Verstöße im arbeitsschutzrechtlichen Sinne festzustellen, so wird auf externe Berater und Beratungsstellen oder auf das Präventionsnetzwerk verwiesen.

    Zielvereinbarungen? Die trauten sich was. Das war dann der Pokitik dann vielleicht doch zu mutig. Später hat die Gewerbeaufsicht gekniffen und traute sich nicht einmal mehr, Abhilfemöglichkeiten in einer Zielvereinbarung fest festzulegen. Die entsprechende Seite im Web ist weg.

    Ursula von der Leyen (noch als Arbeitsministeren) in einem SZ-interview (2012-07-20, S. 5): Wir haben ein strenges Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitgeber verpflichtet, auch den psychischen Arbeitsschutz ernst zu nehmen.Das ist ein schlechter Witz. Im Jahr 2012 wurde im Bundestag klar, dass 80% der Unternehmen in ihre Gewerbebeurteilungen psychische Belastungen noch immer nicht in die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter einbezogen hatten. Kein einziges Unternehmen wurde streng bestraft.

    Es gibt kein Wissendefizit, sondern ein Vollzugsdefizit, dass es so in einem Rechtsstaat nicht geben dürfte.

      1. Götz Kluge

        Danke, gerne geschehen. — Noch ein Hinweis: Bei meinem Kommentar oben hatte ich den Kampf mit dem Texteditor verloren. Damit es keine Mißverständnisse gibt: Es ging um einen überraschend mutigen Text der bayerischen Gewerbeaufsicht im Web. Leider hat der Mut die Bayern dann später verlassen. Jetzt trauen sie sich nicht mehr, den Unternehmen im Web Zielvereinbarungen aunzkündigen. Den Text habe ich nocheinmal unter der gestrichelten Linie zitiert:

        ———————————————————————————

        Arbeitspsychologie

        In der heutigen Arbeitswelt spielen psychische Belastungen eine immer größere Rolle. Angst vor Arbeitsplatzverlust, hoher Zeitdruck, Zunahme der Arbeitsmenge, Informationsmangel- oder Informationsüberflutung, Kommunikationsbarrieren, geringe Qualifizierungsmöglichkeiten oder zu wenig Handlungsspielraum können Kopfschmerzen, Lustlosigkeit, “Ausgebranntsein”, Schlafstörungen oder Erkrankungen verursachen.

        Psychische Fehlbelastungen lassen sich vermeiden. Die bayerische Gewerbeaufsicht überprüft die Betriebe und legt die Abhilfemöglichkeiten in einer Zielvereinbarung fest.

        In Fällen von Bournout, Mobbing, Gewalt am Arbeitsplatz oder posttraumatischer Belastungsstörung führt die Gewerbeaufsicht keine Konfliktberatungen durch. Sind keine Verstöße im arbeitsschutzrechtlichen Sinne festzustellen, so wird auf externe Berater und Beratungsstellen oder auf das Präventionsnetzwerk verwiesen.

  2. Götz Kluge

    Frank Patalogs These vom selbstgeschaffenen Stress taucht hier und da doch immer wieder auf.

    Da waren selbst die Arbeitgeber im Jahr 2000 schon weiter, auch wenn der Linksfraktion die “Die Sache mit der psychischen Belastung, Eine praxisnahe Handlungshilfe für Unternehmen in Leistung und Lohn” (Zeitschrift für Arbeitswissenschaft, Nr. 367/368/369/370, April 2000) von A. Hofmann und K.- J. Keller (Arbeitgeberverband Metall NRW) und R. Neuhaus (vom arbeitgebernahen Institut für angewandte Arbeitswissenschaft) wohl nicht in allen Punkten gefallen wird.

    Heute ist Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) mit “Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, Besonderer Schwerpunkt: psychische Belastung, Ein Praxisleitfaden für Arbeitgeber” (August 2013) noch weiter. Es gibt auch hier sicherlich Punkte, mit denen die Linksfraktion nicht einververstanden ist, aber der Praxisleitfaden der BDA hat sich z.B. in der Betriebsratsarbeit als Ausgangspunkt für mitbestimmt gestaltete Verfahren zur Beurteilung psychischer Belastungen bewährt. Man kann damit gleich zur Sache kommen ohne z.B. Gewerkschaftsallergien des Arbeitgebers überwinden zu müssen. In der Diskussion um Arbeitsstress passt der Leitfaden allerdings nicht so gut in das Erklärungsmodell der Ignoranten.

    Meine Position zur “Antistressverordnung”: Es ist richtig, eine Antistressverordnung zu fordern. Das Thema der psychischen Belastungen und Fehlbelastungen wurde jahrelang verschleppt. Wahrscheilich brauchen wir die Drohung mit dem Verordnungsknüppel, um dann hoffentlich doch irgendwann einmal auf bessere Ideen zu kommen, z.B. eine Stärkung der Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretungen im Arbeitsschutz insbesondere durch Aufbau von Kompetenz und Auditfähigkeit (ISO 19011). Hier haben nämlich nicht nur die Arbeitgeber, sondern insbesondere auch die Betriebs- und Personalräte noch Hausaufgaben zu erledigen, die lieber einzelne Mitarbeiter fürsorglich beraten, anstatt sich mit der Komplexität des ganzheitlichen Arbeitsschutzes auseinanderzusetzen. Die Ansichten von Frank Patalog findet man leider zu oft noch bei den Arbeitnehmern und ihren Vertretern selbst.

    1. admin Beitragsautor

      Herzlichen Dank für die Hintergrundinformationen.
      Mit dem letzten Satz haben Sie, lieber Getz Kluge vollkommen Recht. Und dies war vor allem die Triebfeder des Artikels.

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