… man sich nicht aussuchen. So geht der bekannte Spruch. Man kann sie aber anstellen. Und angesichts dieser Tatsache kann sich die Öffentlichkeit aber auch anstellen. Mein Gott! Jetzt hat das eine “anstellen” zur Folge, dass man monatlich ein vorzügliches Gehalt bekommt. Das andere “anstellen” bringt nur Gerede, angesichts des Unverständnisses, dass der gesetzliche Rahmen manchmal genau dort endet, wo es übel nach Kumpanei riecht, aber eben nur riecht und nicht ist.
Jetzt müsste doch eigentlich alles klar sein, oder? Und jegliche Unterstellung in die juristischen Schranken gewiesen sein. Wenn dem nicht so ist, und sich Ihnen trotzdem ein “ja, aber” auf die Lippen schmuggelt, wird verständnislos geguckt. So wie es Max Strauß auf einem Foto in diesem Artikel tut. So gucken kann nicht jeder. Da müssen Sie schon dazugehören. Zu jenen, denen das Gesetz die legalen Möglichkeit lässt, und die gegenüber denen, die da die Nase rümpfen nur diesen abschätzig-angenervten Blick übrig haben, der verrät, dass sie gar nicht wissen, was das Ganze überhaupt soll.
Denn, um es noch mal zu betonen: niemand hat gegen ein Gesetz verstoßen. Alles ist legal. Hier ist nur das Empfinden der Bürger angegriffen, die glauben, dass für sie andere Regeln gelten als für die da oben. Was ja auch so ist. Und da kommt die Crux: seltsam, dass es so häufig vorkommt; dass Gesetz und Empfinden irgendwie nicht so richtig übereinkommen. Und gerade bei gesetzlichen Rahmenbedingungen, die für unsere Volksvertreter gemacht sind, deren Wirkungsfeld das Gemeinwohl ist. Sollte da nicht bei der Gesetzesformulierung und noch mehr beim eigenen Handeln das Gemeininteresse eine wesentliche Rolle spielen? Hmm, jetzt wird’s aber zu politikwissenschaftlich.
Nun kann man ganz selbstbewusst-problemherunterspielend fragen: was ist denn eigentlich so schlimm daran, wenn man Verwandten und Freunden im erlaubten gesetzlichen Rahmen hilft? Jeder von uns macht das doch, in dem er hier und da Verwandte und Freunde bevorzugt behandelt, ihnen unbürokratisch hilft, einen kleinen Gefallen tut. Ohne das wäre unser Zusammenleben doch gar nicht denkbar. Es wäre komplizierter, kälter, förmlicher, ja fast schon unmenschlich.
Alles richtig. Fast. Denn bei dem was man als alltägliche Gefälligkeiten unter Freunden und Verwandten versteht, gibt es einen großen Unterschied zu dem, was sich im bajuwarischen Parlament abgespielt hat: es findet keine persönliche Bereicherung statt. Und genau darum geht es! Gegen kleine Nettigkeiten, die hin und wieder das Leben erleichtern, hat niemand etwas. Das ist ok. Mehr aber nicht.
Aber, so werden die unnachgiebigsten Starrköpfe weiter behaupten: es wurde doch trotzdem gegen kein Gesetz verstoßen. Was soll also die Aufregung? Genau. Und weil das Gesetz so sehr dem Gerechtigkeitsempfinden entspricht, wurde es in den vergangenen Tagen mal eben verschärft und schließt jetzt die Beschäftigung eines Verwandten bis ins hundertste Glied aus! Kann es ein deutlicheres Eingeständnis geben?
Es geht also doch, Empfinden und Gesetzeswortlaut wieder in Einklang bringen. Manchmal bedarf es eben etwas Presserummel, wenn die Betroffenen nicht von sich aus frühzeitig schlau genug sind, um zu erkennen, dass die fetten Jahre vorbei sind!