Auf die Plätze, fertig … Wurst!

Nein, der Prozess gegen Uli Hoeneß hat noch nicht angefangen. Er geht erst heute los. Deshalb muss ja bereits einen Tag vorher mit den Spekulationen begonnen werden. Damit der Prozess mit der notwendigen Emotionalität aufgeladen und Otto Normalwutbürger schon mal vorgegaukelt wird, dass kleinste Nebensächlichkeiten, von der Gangart des Staatsanwalts bis zur Farbe der Sitzreihen im Gerichtssaal, irgendeinen Einfluss auf den Ausgang der Verhandlung haben könnten. Spekulationsobjekt in diesem Artikel ist der vorsitzende Richter im Hoeneß-Prozess Rupert Heindl, der den Artikel hoffentlich nicht gelesen hat.

Ein wenig küchenpsychologische Kommunikationstheorie vorab: werden Selbstverständlichkeiten betont, rücken sie automatisch in den Fokus des Interesse und können zu Diskussionsobjekten werden, obwohl es nichts daran zu diskutieren gibt. Am Ende ist die Selbstverständlichkeit dahin und die Spekulation hat sich breit gemacht. Gut zu beobachten ist es in dem angesprochenen Artikel von Gisela Friedrichsen.

Gleich zu Beginn wird betont, dass Rupert Heindl ein Richter sei, der ohne Ansehen der Person urteile (Selbstverständlichkeitsbetonung). Das mit dem Ansehen sei sogar wörtlich zu nehmen, da er angeblich die Angeklagten noch nicht einmal ansähe, sich überhaupt nicht für deren Motive und Lebensläufe interessiere, sondern nur nach Aktenlage urteile (Fokus des Interesses wird ausgerichtet). Die Korrektheit des Richters gehe sogar soweit, dass er kategorisch mögliche Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausschließe. Dies sei auf seine Erfahrung zurückzuführen, dass drei Urteile seiner Strafkammer vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurden (Fokus des Interesses ist geschärft). Und nun zu den spannenden Fragen – neben diesen hier – , die sich daraus ergeben: “Was bedeutet das für die Verteidigung des Bayern-Präsidenten?” und “Welche Chancen hat in dieser Konstellation ein Angeklagter, der von dem Frankfurter Anwalt Hanns W. Feigen verteidigt wird?” (Spekulationsphase ist eröffnet).

An dieser Stelle werden zwei Dinge verwurschtelt, die nichts miteinander zu tun haben, durch die Spekulation jedoch in eine Beziehung gebracht werden: die Korrektheit des zuständigen Richters und die Schlitzohrigkeit des Verteidigers. Letzterer zählt zu seinem illusteren Mandantenkreis z.B. einen Klaus Zumwinkel, den er bei dessen Prozess nur deswegen rausgehauen hat, weil er das Ansehen der Person Zumwinkel durch seine “Lebensleistung” mit ins Spiel brachte und die positiv angerechnet wurde. Auch weil der BGH in einer Entscheidung einmal festgelegt hat, dass es bei Steuerhinterziehung Bewährung geben kann, wenn sich der Täter “im Wesentlichen steuerehrlich verhalten”, also dem Staat nur einen “verhältnismäßig geringen Teil” seiner Steuerschuld vorenthalten habe. Lebensleistung eben.

Und nun? Ist Rupert Haindl also irgendwie seltsam, weil ihm nachgesagt wird, dass ihm die Lebensleistung einer Person nicht interessiert. Macht er seinen Job dadurch besser? Schlechter? Fairer? Unfairer? War der Ausgangspunkt dieses Artikels nicht eine Selbstverständlichkeit, von der man ausging ihre Anwendung sei richtig und nicht zu hinterfragen?

Stellen wir uns schon mal darauf ein, dass solche Spekulaionsschlachten in den nächsten Tagen und Wochen von vielen Seiten auf uns einprasseln werden. Und hoffen ganz fest, dass sie am Ende keinen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben werden!