Der nachfolgende Text stammt vom Betreiber der Seite http://memomessenger.wordpress.com und wird hier als Gastkommentar mit freundlicher Genehmigung von memomesseneger.wordpress.com veröffentlicht.
Freie Meinungsäußerung oder das Recht auf Selbstdemontage
Sibylle Lewitscharoff, eine mehrfach preisgekrönte deutsche Schriftstellerin hat sich in einer Rede zu Themen wie Onanie, künstlicher Befruchtung, christlichen Wertvorstellungen und anderem geäußert. Das ist ihr gutes Recht. Freie Meinungsäußerung.
Dabei hat sie sich in vielen Sätzen durch ihre Wortwahl selbst diskreditiert. Auch das ist ihr gutes Recht. Das Recht auf Eigen-Blamage.
Ihre Ansichten sind sowas von daneben, dass man es kaum fassen kann. Ich will dieses krude Gefasel hier nicht wiederholen, aber im Link unter dem Beitrag ist alles nachzulesen.
Nachdem in den ersten Tagen nach dieser Rede bedrückendes mediales Schweigen herrschte, bricht nun ein wahrer Shitstorm über Lewitscharoff herein. Mit Recht. Dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Auch ich bin bestürzt über ihre Ansichten und tue dies hiermit kund.
Aber: In einem Land mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung muss auch so eine abstruse Weltanschauung geäußert werden dürfen. Dieses Recht hat die Autorin wahrgenommen. Nun muss sie mit dem Recht der Bürger und Medien auf freie Gegenrede leben. Dass diese Reaktionen so heftig ausfallen, wie es ihre eigene Wortwahl auch war, ist nur gerecht.
Jeder Versuch der Beschneidung des Meinungsfreiheitsrechts für die eine oder andere Seite wäre kontraproduktiv, undemokratisch und verfassungswidrig.
Unsere Meinungsfreiheitskultur ist stark genug! Also gönnen wir es allen, sich mit Recht selbst zu demontieren!